Hygiene in der Zahnarztpraxis

Hygiene in der Zahnarztpraxis

Im medizinischen Bereich ist ein optimales Hygienemanagement die Grundvoraussetzung zum Schutz der Patienten und der in einer Praxis tätigen Ärzte sowie deren Angestellten. Dies gilt selbstverständlich auch für Zahnarztpraxen.

Die persönliche Schutzausrüstung

Im Prinzip sind sich alle Fachleute in der zahnmedizinischen Branche über die einzuhaltenden hygienischen Standards im Klaren. So ist der Schutzkittel nicht alleine ausreichend. Denn der Schutzkittel, ist im Prinzip nur eine von vielen Maßnahmen, um die erforderlichen hygienischen Standards zu erfüllen. Sicherlich gehört der Schutzkittel zur persönlichen Schutzausrüstung des Zahnarztes und ist damit einer der wichtigsten Bestandteile des in einer Zahnarztpraxis zu beachtenden Infektionschutzes. Daneben gehören zu einer fundierten persönlichen Schutzausrüstung ein adäquater Mund- und Nasenschutz sowie Schutzhandschuhe und Schutzbrillen. Zahnärzte, die für Ihre Praxis Schutzkittel kaufen müssen, sollten auch an die anderen zur persönlichen Schutzausrüstung gehörenden Sachen denken.

Desinfektion und Sterilisation von Händen und Arbeitsflächen

Neben dem Tragen dieser persönlichen Schutzausrüstung sind regelmäßig die Hände und auch die in Anspruch genommenen Arbeitsflächen in einer Zahnarztpraxis gründlich zu desinfizieren bzw. zu sterilisieren. Nur so können etwaige Keime und Viren wirksam abgetötet werden. In Betracht kommen hier chemische Desinfektionsmittel, deren Bestandteile offiziell für den medizinischen Bereich zugelassen sein müssen. Die Verwendung von probaten Desinfektionsmitteln ist gerade während der derzeitigen Corona-Pandemie von übergeordneter Bedeutung. Von elementarer Wichtigkeit stellt sich in diesem Zusammenhang, und zwar nicht nur wegen der zurzeit grassierenden Pandemie, ebenso die hygienische Aufbereitung der zahnärztlichen Behandlungsinstrumente dar. Jeder Zahnmediziner ist im Prinzip dazu angeraten, sich die hierfür allseits bewährten spezifischen Gerätschafften für diese so wichtige Instrumentenaufbereitung an zu schaffen. Fakt ist, dass auch bei sog. minimalinvasiven Behandlungen der jeweilige Patient optimal zu schützen ist. Dies bedeutet in der Praxis, dass die Behandlungsinstrumente zum Schutze der Verbreitung von Keimen jederzeit steril vorgehalten werden müssen.

Spezielle Hygienekonzepte in Zahnarztpraxen

Damit jeder mit diesen Hygienestandards in den Zahnarztpraxen vertraut wird, sollte in jeder Zahnarztpraxis ein Hygieneplan aushängen, in dem die einzelnen Schritte in Bezug auf die Händehygiene, die persönliche Schutzausrüstung sowie die Aufbereitung für medizinische Produkte etc. vorgegeben sind. Mit seiner Unterschrift unter diesen Hygieneplan bestätigt dann der einzelne Mitarbeiter, in diesen Plan ordnungsgemäß eingewiesen worden zu sein. Insoweit gibt beispielsweise die Bundeszahnärztekammer vorgefertigte Hygienepläne bzw. die entsprechenden Arbeitsanweisungen für die Mitarbeiter heraus. Diese Pläne sollten dann an die jeweiligen spezifischen Gegebenheiten der einzelnen Zahnarztpraxis angepasst werden. Wichtig ist es auch, dass ein Hygienebeauftrager / eine Hygienebeauftragte bestimmt wird. In einer Arzt- oder Zahnarztpraxis kann der Arzt selbst sein oder ein nicht-ärztlicher Mitarbeiter (z.B. MFA). Die Person muss dafür eine mindestens 40-stündige Fortbildung besucht haben.

Fazit: Die Einhaltung der üblichen Hygienestandards ist selbstverständlich ein absolutes Muss. Diese sind sicherlich sehr komplex, wobei sich aber in der Praxis im Laufe der Zeit regelmäßig eine entsprechend gesunde Routine im Rahmen der Beachtung dieser Standards einspielt. Sehr hilfreich ist hier eine entsprechende Sensibilisierung der Mitarbeiter und der Aushang eines entsprechenden Hygieneplans.